Michael Heinhold, Silke Hüsing, Mirko Kühnel, Dominik Streif, Knut Weißflog

Besteuerung der Gesellschaften

9. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61732-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-52563-6

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Besteuerung der Gesellschaften (9. Auflage)

Teil C: Kombination unterschiedlicher Rechtsformen

Die gewählte Rechtsform setzt einer wirtschaftlichen Betätigung bestimmte Rahmenbedingungen. Um Vorteile der vom Zivilrecht gegebenen reinen Rechtsformen nutzen zu können, Nachteile hingegen durch die Einschaltung einer anderen Rechtsform zu vermeiden, werden insbes. Personen- und Kapitalgesellschaften miteinander kombiniert.

[i]Stille BeteiligungEine solche Kombination kann die der stillen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft statt am Handelsgewerbe eines Einzelkaufmanns oder an einer Personengesellschaft sein. Die stille Gesellschaft kann sowohl typisch als auch atypisch ausgestaltet werden. Je nach der Ausgestaltung der stillen Gesellschaft ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen.

[i]GmbH als VollhafterinEine weitere, sehr direkte Verknüpfung ist die Einschaltung einer Kapitalgesellschaft als Vollhafterin (Komplementärin) einer Personengesellschaft. Dabei ist im Sinne einer möglichst umfangreichen Beschränkung der persönlichen Haftung an Kommanditgesellschaften oder Kommanditgesellschaften auf Aktien zu denken, sodass meist eine GmbH & Co. KG oder eine GmbH & Co. KGaA entsteht.

[i]DoppelgesellschaftWährend hier eine Kapitalgesellschaft in eine Persone...