IFRS-Kommentar

13. Aufl. 2015

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Haufe IFRS-Kommentar, 13. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ 21 Rückstellungen, Verbindlichkeiten

Haufe IFRS-Kommentar, 13. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann, Dr. Jens Freiberg (Mai 2019)
Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf IAS 37 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Ergänzungen, Änderungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Einen Überblick über diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen enthalten Rz 189 ff.

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe

1.1 Schulden (liabilities)

1Es geht in diesem Paragrafen des Kommentars um „Schulden” i. S. d. § 247 Abs. 1 HGB, die man im deutschen Sprachgebrauch auch mit „Verbindlichkeiten” (vgl. z. B. die Gliederungsterminologie in § 266 Abs. 3 HGB i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB„ungewisse Verbindlichkeiten”) bezeichnet. Der IFRS-Oberbegriff „liability” passt nahtlos in diese aus deutscher Sicht gewohnte Begrifflichkeit.

Eindeutig im Mittelpunkt dieser Kommentierung steht der Regelungsinhalt von IAS 37 („unsichere Schulden”). Die „sicheren” Schulden (= Verbindlichkeiten) sind im Überblick mit abgehandelt. Wegen des themenbezogenen und deshalb teilweise unsystematischen Aufbaus der IFRS sind wichtige Teilbereiche der liabilities in anderen Standards und daher in IAS 37.5 mit einem scope out belegt (Rz 16 speziell für Rückstellungen):

  • Arbeitnehmervergütung, ...

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