Carl-Dietrich Sander

Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln

2. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69622-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-63692-9

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Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln (2. Auflage)

12. Der Kredit ist gegeben – und wird überwacht

Bereits bei der Nachbereitung des Bankgesprächs (vgl. Kapitel 10.7) wurde deutlich, dass der Bankbetreuer Ihr Kreditengagement in der einen oder anderen Weise im Blick behält. Mögliche Instrumente und Methoden sind Gegenstand dieses Kapitels.

12.1 Ihre Informationen während der Kreditlaufzeit – vereinbaren Sie einen klaren Rahmen

Wie im Kapitel 3.2.6 zum § 18 KWG dargestellt, zeigen Banken gerade bei der laufenden Offenlegung der Kreditunterlagen einen deutlichen Spielraum zu der Frage, welche Unterlagen sie in welchem Turnus einfordern. Dies ist in den Arbeitsanweisungen der Banken geregelt und i. d. R. abhängig von Größe, Rating-Note und Blankoanteil des jeweiligen Engagements. Zudem können auch die Risikostrukturen der Bank selbst eine Rolle spielen (vgl. Kapitel 3.1.1 zur Kreditrisikostrategie).

Das bedeutet auch, dass Ihre verschiedenen Banken die Anforderung von Unterlagen während der Laufzeit eines Kredites durchaus unterschiedlich handhaben können. Konsequenz aus Unternehmenssicht ist, dass Sie von Ihrer Bank eine klare Aussage dazu ...

Mit Kreditgebern auf Augenhöhe verhandeln

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