Arne Marx

Grundlagen der Besteuerung

2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-77751-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-65431-2

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Grundlagen der Besteuerung

Kapitel 3: Gewerbesteuer

3.1 Steuergegenstand

Die Gewerbesteuer besteuert Gewerbe, und zwar Betriebe, die einkommensteuerlich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ erzielen, als auch die Geschäftsbetriebe einer GmbH. Nicht der Gewerbesteuer unterliegen also z. B. Landwirte (solange nicht übergroßer Tierbestand zu gewerblicher Tierzucht führt), Freiberufler und Privatiers mit Überschusseinkünften (Vermietung und Verpachtung; Kapitaleinkünfte).

Beispiel:

Die Ärzte Richwin und Suntrop schließen sich zu einer freiberuflichen Sozietät zusammen. Aus Haftungsgründen wandeln sie diese nach zwei Jahren in eine GmbH um.

Lösung:

Der Gewinnanteil aus der Sozietät wird von den Ärzten jeweils einkommensteuerlich als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit versteuert. Gewerbesteuer fällt nicht an. Anders sieht es bei der GmbH aus: Ihren Gewinn muss die GmbH selbst versteuern, und zwar sowohl bei der Körperschaftsteuer als auch bei der Gewerbesteuer. Die Ärzte sind jetzt Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft, Gewinnausschüttungen gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, wobei ggf. Kapitalertragsteuer als Quellensteuer mit Abgeltungswirkung einbehalten wird. Sind die Ärzte zugleich Geschäftsführer der Gm...