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Arbeitshilfe März 2020

Mandanten-Merkblatt: Arbeitsvertrag mit Ehepartner/Kindern - Das müssen Sie beachten

Steuerpflichtige möchten Ihre Rechtsverhältnisse so gestalten, dass ihre Steuerbelastung möglichst gering ist. Arbeitsverträge mit nahen Angehörigen wie z. B. mit Ehe-/eingetragenem Lebenspartner oder Kindern des Mandanten bieten die Möglichkeit, Einkünfte auf diese zu verlagern. Auf diese Weise kann Ihr Mandant die Ausgaben steuermindernd (bei der Einkommensteuer und Gewerbesteuer) im Rahmen seines Betriebs als Ausgaben geltend machen. Andererseits muss der Angehörige als Arbeitnehmer die Einnahmen grundsätzlich versteuern. Der mitarbeitende Verwandte kann im Rahmen seines Anstellungsverhältnisses sämtliche Werbungskosten ansetzen. Einkommensteuer fällt aber z. B. bei Kindern nicht an, wenn das steuerfreie Existenzminimum im Jahr nicht überschritten wird.

Mithilfe des Mandanten-Merkblatts informieren Sie Ihre Mandanten schnell und bequem. Zur Vertiefung haben wir für Sie als Berater zudem alle Quellenangaben in einem Info-Blatt aufbereitet.


Download Mandanten-Merkblatt „Arbeitsvertrag mit Ehepartner/Kindern”

Word-Version:

PDF-Version:

Info-Blatt für den Steuerberater:


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