Klaus Strohner, Marcus Gödtel

Reisekosten

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62641-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64511-2

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Reisekosten

Teil 1: Das Reisekostenrecht bis

A. Reisekosten bei der Einkommen- und Lohnsteuer

I. Einführung
1. Grundsätzliches

1Reisekosten können als Betriebsausgaben (s. Rdn. 7, 16) den Gewinn mindern oder als Werbungskosten (s. Rdn. 7, 17) bei den sog. Überschusseinkunftsarten (insbesondere bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit) abgezogen werden. Privat veranlasste Reisekosten können ggf. als Sonderausgaben (vgl. Rdn. 43) oder als außergewöhnliche Belastung (s. Rdn. 44) berücksichtigt werden.

2Dies ergibt sich aus der allgemeinen Betriebsausgabendefinition des § 4 Abs. 4 EStG, aus der allgemeinen Werbungskosten-Begriffsbestimmung gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG, aus § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG, wegen des Sonderausgabenabzugs und § 33 Abs. 1 EStG, wegen der außergewöhnlichen Belastungen. Darüber hinaus enthalten § 3 Nr. 13 bzw. Nr. 16 EStG Regelungen zum steuerfreien Ersatz von Reisekosten durch den Arbeitgeber. Die Berücksichtigung von Verpflegungsmehraufwendungen als Reisekosten ist gesetzlich eingeschränkt (§ 9 Abs. 5 i. V. m. § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG). Mit Ausnahme dieser vorstehend genannten Begriffe regelt das EStG selbst nicht näher, was Reisekosten sind und unter welchen Voraussetzungen sowie in welcher Höhe sie angesetzt werden können.

3Die Einzelheiten für die steuerfreie Arbeitgebererstattung bzw. den Werbungskost...