Uta Hey, Christian Lehnert

Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten

2. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69761-6
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45612-1

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Aufhebung und Änderung von Steuerverwaltungsakten (2. Auflage)

C. Rücknahme eines rechtswidrigen und Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsakts (§§ 130, 131 AO)

I. Struktur


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120 
 
Rücknahme
rechtswidriger Verwaltungsakt (VA)
§ 130 AO
Widerruf
rechtmäßiger Verwaltungsakt (VA)
§ 131 AO
nicht begünstigender VA
§ 130 Abs. 1
begünstigender VA
§ 130 Abs. 2
nicht begünstigender VA
§ 131 Abs. 1
begünstigender VA
§ 131 Abs. 2
uneingeschränkt
ohne Vorliegen weiterer Voraussetzungen
eingeschränkt
unter den Voraussetzungen der Nr. 1 bis 4
uneingeschränkt
bei Ermessensentscheidungen
eingeschränkt
unter den Voraussetzungen der Nr. 1 bis 3
Ermessen „kann“
keine Aushöhlung des Rechtsbehelfsverfahrens!
Ermessen „darf nur“ kein Vertrauensschutz sog. intendiertes Ermessen
Ermessen „kann“
Interessenabwägung
Ermessen „darf nur“ Interessenabwägung
keine Frist
Ausnahme: Zahlungs- oder Festsetzungsfrist
Jahresfrist, § 130 Abs. 3
Entscheidungsfrist
keine Frist
Ausnahme: Zahlungs- oder Festsetzungsfrist
Jahresfrist, §§ 131 Abs. 2 Satz 2, 130 Abs. 3
Entscheidungsfrist
für die Zukunft oder Vergangenheit
für die Zukunft oder Verga...