Klaus Wiechers

Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand

1. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62751-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64751-2

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Erstellung und Prüfung des Lageberichts im Mittelstand (1. Auflage)

7. Besonderheiten in Zusammenhang mit der Erstellung des Konzernlageberichts

7.1 Überblick und Normenzusammenhänge

Die Pflicht zur Aufstellung eines Konzernlageberichts (KLB) ist in § 290 Abs. 1 Satz 1 HGB geregelt. Er ergänzt konzeptionell den Konzernabschluss und ist – wie beim Einzelabschluss bereits ausgeführt – nicht dessen Bestandteil. Auch der KLB hat insoweit vornehmlich eine Informationsfunktion, als er in Ergänzung zum Konzernabschluss ein umfassendes Bild der wirtschaftlichen Situation des Konzerns als wirtschaftliche Einheit abgeben soll. Der KLB ist innerhalb der ersten fünf Monate für das vergangene Konzern-Geschäftsjahr zu erstellen. Der Inhalt des § 315 HGB (vgl. den vollständigen Gesetzestext in Anlage 2 dieses Buches) entspricht in Aufbau und Inhalt weitestgehend den Bestimmungen für den Lagebericht eines Einzelabschlusses i. S. des § 289 HGB.

Eigenständigkeiten bzw. Ausnahmen bestehen wie folgt:

  • § 315 Abs. 3 HGB erlaubt die Zusammenfassung von Lagebericht und Konzernlagebericht. Voraussetzung hierfür ist, dass der Konzernabschluss und Jahresabschluss des Mutterunternehmens gemeinsam offengelegt werden (§ 298 Abs. 3 Satz 2 HGB).

    Wichtig: Es müssen die Berichtserstattungspflichten sowohl nac...