NWB Kommentar Bilanzierung

4. Aufl. 2013

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61214-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59374-1

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Hoffmann/Lüdenbach - NWB Kommentar Bilanzierung Online

§ 319a Besondere Ausschlussgründe bei Unternehmen von öffentlichem Interesse

Wolf-Dieter Hoffmann, Norbert Lüdenbach (Dezember 2012)

Ausgewählte Literatur

Auf die Hinweise zu → § 319 wird verwiesen.

I. Überblick

1§ 319a HGB bezieht sich auf Abschlussprüfungen bei kapitalmarktorientierten (→ § 264d Rz. 2) unternehmen und Konzernen. Die Inhabilitätskriterien des § 319 Abs. 2 und 3 HGB werden in diesen Prüfungsfällen ausgeweitet („über … hinaus„), nicht ersetzt. Bei Erfüllung der Tatbestandsmerkmale des § 319 Abs. 3 HGB (→ § 319 Rz. 16 ff.) und des § 319a HGB wird die Besorgnis der Befangenheit unwiderleglich vermutet. Schutzmaßnahmen (→ § 319 Rz. 11) sind unerheblich. Die prinzipienbasierte Regelung des § 319 Abs. 2 HGB (→ § 319 Rz. 9) bleibt unberührt.

Für die dem Regelungsbereich des § 319a HGB unterliegenden Prüfungen gibt es noch eine berufsrechtliche Besonderheit: Die Wirtschaftsprüferkammer ermittelt nach § 61a Satz 1 Nr. 2 WPO stichprobenweise und anlassunabhängig nach § 62b Abs. 1 WPO, ob die gesetzlichen Berufspflichten für die Abschlussprüfungen vom bestellten Abschlussprüfer eingehalten worden sind.

2Die Ausweitung der Befangenheitsgründe bezieht sich auf die

  • Relation der Honorare aus der geprüften Gesellschaft (→ Rz. 4),

  • Erbringung von Beratungsleistungen (→ Rz. 5 ff.),

  • Mitwirkung bei der Entwicklung und Einrichtung von rechnungslegungsbezogenen IT-Systemen (→ Rz. 24),

  • Inhabilität nach sieben Prüfungsjahr...

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