Arbeitshilfe Juli 2014

Anerkennung der Kosten der erstmaligen Berufsausbildung als vorweggenommene Werbungskosten: Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Anwendung von § 9 Abs. 6, § 12 Nr. 5 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG v. 7.12.2011

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Sind Aufwendungen für eine erstmalige, nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als vorab entstandene Werbungskosten abziehbar? - Sind §§ 9 Abs. 6, 12 Nr. 5, 52 EStG i.d.F. des BeitrRLUmsG verfassungswidrig (insbesondere Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip und das Rückwirkungsverbot)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-14183