BS WP/vBP § 66

Teil 5: Schlussbestimmungen

§ 66 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Satzung tritt drei Monate nach ihrer Übermittlung an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Kraft, soweit nicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Satzung oder Teile derselben aufhebt (§ 57 Absatz 3 Satz 2 WPO). 2Mit Inkrafttreten dieser Satzung tritt die Berufssatzung vom (BAnz S. 7509), zuletzt geändert durch Beschluss des Beirats vom (BAnz AT 25. 7. 2012 B1), außer Kraft.

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BAAAE-03735