BGH Beschluss v. - I ZR 134/10

Leitsatz

Leitsatz:

Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.

Instanzenzug: LG Heilbronn, 21 O 70/09 KfH vom OLG Stuttgart, 2 U 96/09 vom

Tenor

Das Senatsurteil vom wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO im zweiten Absatz des Tenors dahin berichtigt, dass dort zwischen die Wörter "verurteilt," und "im geschäftlichen Verkehr" die Wörter "es zu unterlassen," eingefügt werden.

Fundstelle(n):
FAAAE-01635