BGH Beschluss v. - I ZR 134/10
Leitsatz
Leitsatz:
Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz.
Instanzenzug: LG Heilbronn, 21 O 70/09 KfH vom OLG Stuttgart, 2 U 96/09 vom
Tenor
Das Senatsurteil vom wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO im zweiten Absatz des Tenors dahin berichtigt, dass dort zwischen die Wörter "verurteilt," und "im geschäftlichen Verkehr" die Wörter "es zu unterlassen," eingefügt werden.
Fundstelle(n):
FAAAE-01635