Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 93 Verjährung der Verfolgung einer Pflichtverletzung

Clemens Kuhls (Januar 2012)

Literatur: Gehre, Die Verfolgungsverjährung bei Berufspflichtverletzungen, DStR 1965, 280; Meng, Die Berufsgerichtsbarkeit der Steuerberater, StB 1986, 289; Hartmann, Neuregelungen durch das 7. Änderungsgesetz zum Steuerberatungsgesetz, INF 2000, 469–472; Feiter, Die neueste Rechtsprechung und die aktuellen Beschlüsse der Satzungsversammlung der Bundessteuerberaterkammer zur Werbung, INF 2001,725; Ruppert, Änderungen der Regelungen zur Werbung in der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer, DStR 2002, 825.

I. Allgemeines

1Die Verfolgungsverjährung entspricht einem allgemeinen Rechtsprinzip; sie bezieht sich grundsätzlich auf alle sanktionsbewehrten Tatbestände.

2§ 93 regelt die Verjährung von Berufspflichtverletzungen der Angehörigen des steuerberatenden Berufs.

3Er sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren für alle Berufspflichtverletzungen vor, mit Ausnahme solcher, die eine Ausschließung aus dem Beruf rechtfertigen. Ob die so ausgenommenen Berufspflichtverletzungen überhaupt verjähren, sagt das StBerG nicht.

4Wegen der Allgemeingültigkeit des Rechtsprinzips der Verfolgungsverjährung – ...

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