Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, Clemens Kuhls, Peter Maxl, Thomas Riddermann, Stefan Ruppert, Katharina Willerscheid

Kommentar zum Steuerberatungsgesetz

3. Aufl. 2012

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69641-1
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45413-4

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Alexander Busse, Christoph Goez, Roland Kleemann, u.a. - Kommentar zum Steuerberatungsgesetz Online

§ 30 Verzeichnis der Lohnsteuerhilfevereine

Christoph Goez (Januar 2012)

Literatur: Völzke, Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, DStZ (A) 1975, 321.

I. Inhalt des Verzeichnisses

1Mit dem bei der Aufsichtsbehörde – die Bezeichnung wurde durch das 8. StBÄndG 08 insofern geändert (früher „OFD„) – i. S. v. § 27 zu führenden Verzeichnis soll dieser sowie den nachgeordneten Finanzämtern ein Überblick über die im Bezirk ansässigen Lohnsteuerhilfevereine und aller Beratungsstellen, auch der solcher von Vereinen, deren Sitz außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Aufsichtsbehörde befindlich sind, gegeben werden. Damit kann der gesetzlichen Aufsichtsverpflichtung wirksam nachgekommen werden. Zugleich dient das Verzeichnis auch der Möglichkeit, Mitteilungspflichten nach § 27 Abs. 3 zu erfüllen. Damit hat das Verzeichnis lediglich deklaratorischen Charakter; eine „Zulassung„ des Vereines als LStHV ist keineswegs mit der Eintragung verbunden (OLG Braunschweig , 2 U 126/08), auch wenn diese versehentlich erfolgt ist.

2Daneben hat das Verzeichnis auch den Zweck, jedem Dritten der ein berechtigtes Interesse darlegen kann, die ...

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