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NWB Nr. 52 vom Seite 4387

BMF: Umsetzung der zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

Christine Harder-Buschner

BFH-Rechtsprechung und ihre Auswirkungen

[i]BFH-Rechtsprechung: Nur eine regelmäßige ArbeitsstätteDer BFH hat mit seinen Urteilen v. - VI R 55/10 NWB DAAAD-89818, VI R 36/10 NWB TAAAD-89817 und VI R 58/09 NWB NAAAD-89819 zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten unter Aufgabe seiner Rechtsprechung aus 2005 entschieden, dass ein Arbeitnehmer höchstens noch eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Zudem vertritt er nun die Auffassung, dass es für die Annahme einer regelmäßigen Arbeitsstätte nicht ausreiche, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeitsstätte im zeitlichen Abstand immer wieder aufsuche. Für die Qualifizierung als regelmäßige Arbeitsstätte müsse ihr vielmehr zentrale Bedeutung gegenüber den weiteren Tätigkeitsorten zukommen (vgl. auch Geserich, NWB 42/2011 S. 3531).

Im Bereich der [i]Gewisse Vereinfachung im Bereich der Dienstwagenbesteuerung Dienstwagenbesteuerung führt dies zu einer gewissen Vereinfachung, da der Arbeitgeber nunmehr maximal den geldwerten Vorteil für die Fahrten zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte ermitteln und besteuern muss. Der bisherige, teilweise recht hohe Ermittlungsaufwand bei Arbeitnehmern mit mehreren regelmäßigen Arbeitsstätten entfällt damit.

[i]Mehr Bürokratieaufwand und -kosten im Bereich des Werbungskostenabzugs und steuerfreien Arbeitgeberersatzes Im Bereich des Werbungskostenabzugs und steuerfreien Arbeitgeberersatzes hat diese Rechtsprec...

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BMF: Umsetzung der BFH-Urteile v. 9. 6. 2011 zum Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte

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