Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 4: Erbschaftsteuer

I. Persönliche Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht fordert, dass entweder der Schenker/Erblasser oder der Erwerber Inländer ist. Besteuert wird der gesamte Vermögensanfall, d. h. grundsätzlich das Weltvermögen.

Beispiel

V verstirbt am . Er wird von S beerbt.

Zum Nachlass gehören Inlandsvermögen i. S. v. § 121 BewG im Wert von 3 Mio. € sowie weiteres Vermögen im Wert von 5 Mio. €.

  1. V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    S (französischer Staatsangehöriger) hat seinen Wohnsitz im Inland.

  2. V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. S ist deutscher Staatsangehöriger ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland. Er wohnte bis 2006 im Inland.

  3. V hat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt im Inland.

    S (französischer Staatsangehöriger) ohne inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt wohnte bis 2006 im Inland.

Lösung
  1. S ist Inländer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a ErbStG.

    Umfang: Gesamter Vermögensanfall → 8 Mio. €.

  2. S ist Inländer nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. b ErbStG.

    Umfang: Gesamter Vermögensanfall → 8 Mio. €.

  3. Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG.

    Umfang: Inlandsvermögen gem. § 121 BewG → 3 Mio. €.

II. Besteuerungstatbestände

III. Erwerbe von Todes wegen

55§ 3 ErbStG beinhaltet eine abschließende Aufzählung der Er...