Gerd Kaehne, Gerhard Lenhoff, Peter Mann, Karsten Webel

Last-Minute-Check Verfahrensrecht

3. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61383-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59613-1

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Last-Minute-Check Verfahrensrecht (3. Auflage)

Abschnitt 12: Sonderregelungen

I. Besteuerung der Kleinunternehmer

191Bei Unternehmern, deren steuerpflichtige Umsätze (ohne Hilfsgeschäfte des Anlagevermögens) im Vorjahr 17 500 € nicht überschritten haben und deren Umsätze im laufenden Jahr 50 000 € voraussichtlich nicht überschreiten werden, verzichtet der Gesetzgeber auf die Steuererhebung (§ 19 UStG). Diese Unternehmer werden im Ergebnis umsatzsteuerlich wie Privatpersonen behandelt:

Die Regelung gilt nicht für die Steuer für die Einfuhr von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG), den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen (§ 1 Abs. 1 Nr. 5 UStG) sowie in den Fällen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft nach § 13b und § 25b UStG. Diese Umsatzsteuer hat auch der Kleinunternehmer abzuführen. Beim innergemeinschaftlichen Erwerb ist jedoch § 1a Abs. 3 UStG zu beachten. Eine Besteuerung des Erwerbs erfolgt danach erst, wenn die Erwerbsschwelle von 12 500 € überschritten wird.

Hinweis

Im Jahr der Aufnahme der ...