Zivilrecht Band 1

1. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69501-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60531-4

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Zivilrecht Band 1 (1. Auflage)

Besonderes Schuldrecht

I. Allgemeines

Die Unterscheidung zwischen Allgemeinem und Besonderem Schuldrecht ergibt sich nicht aus dem Wortlaut, aber aus der Systematik des Gesetzes. So enthalten die §§ 241 - 432 BGB die allgemeinen Regeln für alle bzw. mehrere Schuldverhältnisse. Der 8. Abschnitt des zweiten Buches des BGB regelt hingegen in den verschiedenen Titeln einzelne Schuldverhältnisse. Die dort getroffenen Regelungen sind weitestgehend dispositiv, da den Parteien die Möglichkeit gegeben werden soll, von diesen im Normalfall interessengerechten Lösungen durch spezielle Vereinbarungen abzuweichen.

Es ist zu unterscheiden zwischen rechtsgeschäftlichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen. Erstere basieren auf einer Willensäußerung bzw. Willensübereinstimmung der Parteien. Im Gegensatz dazu kommen gesetzliche Schuldverhältnisse (Geschäftsführung ohne Auftrag, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung) ohne den Willen der Parteien allein dadurch zustande, dass bestimmte Tatbestandsmerkmale vorliegen.

Das Schuldrecht ist geprägt von dem sich aus § 311 Abs. 1 BGB ergebenden Grundsatz der Vertragsfreiheit. Danach können die Vertragspar...