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BFH 22.09.2010 VI R 55/09, NWB 52/2010 S. 4251

Lohnsteuer | § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG nicht verfassungswidrig

Nach dem überschreiten die mit dem Jahressteuergesetz 1996 nach Anrufung des Vermittlungsausschusses auf Grundlage der Beschlussempfehlungen dieses Gremiums zustande gekommenen einkommensteuerrechtlichen Regelungen über die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs nicht die von Verfassungs wegen zu beachtenden Grenzen für die Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses.

Anmerkung:

In den letzten Jahren hat die Frage nach dem Parlamentsvorbehalt einiger steuerrechtlicher Vorschriften immer stärker an Bedeutung zugenommen, weil immer häufiger Vorschriften erst im Vermittlungsausschuss Gestalt angenommen haben. Daher hatte sich insbesondere das BVerfG wiederholt zu den Grenzen der Kompetenz des Vermittlungsausschusses zu äußern und diese Grenzen etwa in...

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