Hans-Armin Weirich, Kilian Bauer, Christopher Keim, Stephan Schuck

Erben und Vererben

6. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61131-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-50696-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Erben und Vererben (6. Auflage)

Mors certa, hora incerta.

(Der Tod ist sicher, seine Stunde ungewiss.)

Lateinische Inschrift an der Uhr des Leipziger Rathauses (1556)

C. Lebzeitige Vorbereitungen für den Erbfall und die Vermögensnachfolge

1058 Vorbemerkung. Im vorigen Abschnitt B haben wir die Frage behandelt, wie der Erblasser durch Verfügungen von Todes wegen seine spätere Vermögensnachfolge gestalten kann. In diesem Abschnitt C wollen wir nun untersuchen, welche Möglichkeiten bestehen, durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden die künftige Vermögensnachfolge zu beeinflussen oder vorwegzunehmen. Tatsächlich werden in vielen Fällen bereits durch lebzeitige Rechtsgeschäfte so wesentliche Vermögensentscheidungen für die Rechtsnachfolge getroffen, dass die praktische Bedeutung des Erbrechts dahinter zurücktritt.

§ 21: Verträge zwischen Ehegatten, Lebenspartnern und nichtehelichen Lebensgefährten

1059 Schon bei der Darstellung des gesetzlichen Erbrechts von Ehegatten und Lebenspartnern im Kapitel über die gesetzliche Erbfolge (Rz. 61 ff. und 73 ff.) haben wir den Einfluss des Güterstandes von Ehegatten bzw. Lebenspartnern auf die Erbfolge kennen gelernt. Der Gesetzgeber hat Ehegatt...