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Arbeitshilfe Januar2024

Abfindungen – Berechnungsprogramm

Holger Gemballa

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Stand 2024 - Version 2024.1

  • Abfindungsrechner

Wird im direkten Zusammenhang mit der endgültigen Auflösung eines Dienstverhältnisses eine Abfindung gezahlt und handelt es sich um außerordentliche Einkünfte gem. § 24 Nr. 1 Buchstabe a EStG kann hierfür die Tarifermäßigung gem. (Fünftelregelung) § 34 EStG Anwendung finden.

Voraussetzung für die Behandlung als Abfindung ist insbesondere, dass die der Zahlung zu Grunde liegende Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder ein Gerichtsurteil erfolgt ist.

Der Arbeitgeber hat die Fünftelregelung nur dann anzuwenden, wenn sie zu einer niedrigeren Lohnsteuer führt als die Besteuerung als nicht begünstigter sonstiger Bezug (Günstigerprüfung), die Entschädigungsleistungen innerhalb eines Veranlagungszeitraums gezahlt werden bzw. eine Zusammenballung von Einkünften gegeben ist.

Eine Zusammenballung ist dabei auch dann gegeben, wenn die 5 % des Abfindungsbetrages in einem abweichenden Jahr gezahlt wird.

Aber auch unabhängig von der Fünftelregelung kann die Aufteilung auf zwei Veranlagungszeiträume von Vorteil sein.

Mit diesem Programm ermitteln Sie, wie eine Verteilung der Abfindungszahlung über zwei Kalenderjahre erfolgen sollte, damit die Einkommensteuerbelastung für diese beiden Jahre minimiert wird.

Für die Berechnung können Sie wählen, ob die Fünftelregelung berücksichtigt werden soll.

Berücksichtigt werden weiterhin die Veranlagungsart, die Kirchensteuer, das zu versteuernde Einkommen und steuerfreie Einkünfte unter Progressionsvorbehalt.

Es wird davon ausgegangen, dass der Anwender den Barwert der zusätzlichen Nettozuflüsse beider Jahre maximieren möchte. Daher wird berücksichtigt, dass die Zahlungen auch in (verzinsliche) Anlagen investiert werden. Hierfür kann ein Kalkulationszinssatz angegeben werden.

Als Ergebnis werden die optimalen Abfindungsbeträge in den beiden zu berücksichtigenden Jahren angegeben Eine Gegenüberstellung der steuerlichen Beträge mit und ohne Abfindung runden das Programm ab.

Damit bietet das Berechnungsprogramm eine optimale Unterstützung bei der Beratung für die zeitliche und betragsmäßige Gestaltung von Abfindungszahlungen.

Die Handhabung wird durch die zentrale Ansicht für die Datenerfassung und die Ergebnisanzeige zusätzlich erleichtert. Die Ergebnisse können zudem für die Dokumentation bzw. Weiterverarbeitung als PDF- und Excel-Datei exportiert werden.

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