Internationales Steuerrecht

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-69121-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59351-2

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Internationales Steuerrecht (1. Auflage)

2. Steuerinländer mit Auslandsbeziehungen

Nach dem Welteinkommensprinzip sind für unbeschränkt Steuerpflichtige die ausländischen Einkünfte des § 34d EStG im Inland steuerpflichtig. Dabei gilt die Systematik des § 2 EStG mit den sieben Einkunftsarten. Tatbestandsmerkmale der ausländischen Einkünfte werden erläutert, sofern sie über die der inländischen Einkunftsarten (§§ 13 ff. und 49 EStG) hinausgehen. Art und Höhe der Einkünfte richten sich nach deutschem Steuerrecht.

Auslandseinkünfte des § 34d EStG

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb

  • Einkünfte aus selbständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Veräußerungen

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit

  • Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • Sonstige Einkünfte i. S. des § 23 EStG

Abb. 16: Auslandseinkünftekatalog des § 34d EStG

Inwieweit juristische Personen ausländische Einkünfte erzielen, bestimmt sich ebenfalls nach § 34d EStG, reduziert sich jedoch im Falle von unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen auf gewerbliche Einkünfte (§ 2 Abs. 2 GewStG).

Im Ausland erzielte Einkünfte sind von inländischen Einkünften zu trennen. Betriebsausgaben und Werbungskosten sind den in- und a...