Werner Pepels

Studienbegleiter Wirtschaft!

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61561-0
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59851-7

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Studienbegleiter Wirtschaft! (1. Auflage)

6. Wissenschaftliche Organisationen

6.1 Personalia

6.1.1 Professorenschaft – das Ordinariat

Professoren sind Hochschullehrer, die regelmäßig auf Lebenszeit in das Beamtenverhältnis berufen werden. Ausnahmen gelten an privaten Hochschulen sowie an staatlichen Hochschulen beim Überschreiten einer gewissen Altersgrenze bei der Berufung, meist zwischen 48 und 52 Jahren.

Professoren an staatlichen Hochschulen werden nach öffentlichem Tarif der Klasse W besoldet. Universitätsprofessoren erhalten durchgängig eine Besoldung nach W 3, Fachhochschulprofessoren werden nach W 2 besoldet, Junior-Professoren an Universitäten nach W 1. Ihr Dienstherr und zugleich Besoldungsgeber ist das Bundesland, in dem sie tätig sind, verkörpert durch den Wissenschafts- (oder Kultus-)minister, teilweise, allerdings rechtlich umstritten, auch die Hochschule, für die man berufen ist.

Dazu hat das Land jeder einzelnen Hochschule Stellen in Lehre und Forschung zugewiesen. Um eine solche Stelle zu besetzen, wird eine Berufskommission gebildet, die bei Professorenstellen meist aus drei Professoren, zwei Studierenden und der Gleichstellungsbeauftragten besteh...