Gewerbesteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61141-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59251-5

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Deloitte - Gewerbesteuergesetz Kommentar Online

§ 14 Festsetzung des Steuermessbetrags

Deloitte & Touche GmbH, Karsten Ley (November 2009)
Abschnitt IV: Steuermessbetrag

Hinweis: Abschn. 71 GewStR 1998.

I. Entstehungsgeschichte

1Die Norm geht zurück auf das am eingeführte GewStG. Nach dessen § 14 bildeten die Steuermessbeträge, die sich aus dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital ergaben, durch Zusammenrechnung einen einheitlichen Steuermessbetrag. Der einheitliche Steuermessbetrag wurde für das jeweilige Rechnungsjahr festgesetzt und bei Beteiligung mehrerer Gemeinden zerlegt. Als Rechnungsjahr galt hierbei der Zeitraum vom 1. 4. bis 31. 3. Zum wurde die Verordnung über die Erhebung der Gewerbesteuer in vereinfachter Form (GewStVV) eingeführt. Nach § 2 Abs. 1 GewStVV 1943 wurde der Steuermessbetrag sodann jeweils für ein Kalenderjahr als Erhebungszeitraum bestimmt. Bei Wegfall der Steuerpflicht innerhalb des Kalenderjahrs war eine sofortige Festsetzung des Steuermessbetrags möglich. Diese Regelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuerrechts vom gemäß Art. 1 Nr. 14 übernommen. Im Steuerbereinigungsgesetz 1986 vom wurde nach Art. 10 Nr. 11 eine redaktionelle Änderung für § 14 Abs. 2 Satz 3 GewStG vorgenommen (abgekürzter Erhebungszeitraum). Dies hatte jedoch keine materiell-rechtlichen Veränd...

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