Wolf-Dieter Tölle

Arbeits- und Steuerrecht

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61081-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59081-8

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Arbeits- und Steuerrecht (1. Auflage)

II. Das Lohnsteuerrecht

1. Einführung in das Lohnsteuerrecht und die Gestaltung und Einordnung von Arbeitsverhältnissen aus steuerlicher Sicht

11 Die Lohnsteuer stellt eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer dar. Die Lohnsteuer fällt i. d. R. bei Arbeitsverhältnissen an und hat vom Steueraufkommen her nach der Umsatzsteuer die größte Bedeutung. Die Berechnung der Lohnsteuer als gegen den Arbeitnehmer gerichteten Anspruch ist vom Arbeitgeber (vom Bruttolohn) einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen.

Im Rahmen der Ermittlung der Lohnsteuer werden die Besteuerungsgrundlagen jeweils im Einzelfall nach dem Jahresarbeitsbruttolohn (Arbeitslohn des Arbeitnehmers im Kalenderjahr) bzw. dem laufenden Arbeitslohn (fortlaufender Zufluss, z. B. Monatsgehälter etc.) bemessen.

Der Arbeitgeber hat ein Lohnkonto zu führen, welches allein die Nachweispflichten des Arbeitgebers gegenüber dem Finanzamt betrifft und für die arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitsvertragsparteien keine besondere Bedeutung hat.

Der Arbeitgeber hat am Ort der Betriebsstätte für jeden Arbeitnehmer und jedes Kalenderjahr ein Lohnkonto zu führen, vgl. § 41 Abs. 1 Satz 1 EStG. Das Lohnkonto soll dem Finanzamt vor allem die...