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Lexikon Lohnbüro 2024 vom
Abrundung des Arbeitslohns
Eine Abrundung des Arbeitslohns vor Anwendung der maßgeblichen Lohnsteuertabelle (Monats-, Wochen-, Tagestabelle) bzw. des maßgeblichen Steuersatzes (z. B. bei einer Lohnsteuerpauschalierung usw.) ist nicht zulässig.