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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Anwesenheitsprämie

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff und Abgrenzung

AnwesenheitsprämieDie Anwesenheitsprämie ist eine Sonderform der Vergütung, die neben der Grundvergütung gezahlt wird. Mit der Zusage einer Anwesenheitsprämie will der Arbeitgeber die tatsächliche und ununterbrochene Anwesenheit der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz honorieren. Sie soll daher nicht nur bei unentschuldigtem Fehlen, sondern so weit wie möglich auch bei entschuldigten Fehlzeiten, wie insbesondere bei Krankheit, entfallen.

Der Arbeitgeber kann die Prämie an einen bestimmten Fehlzeitendurchschnitt in der Gesamtbelegschaft knüpfen, der nicht überschritten werden darf, oder er kann Regelungen treffen, nach denen sich die Prämie nach den individuellen Fehlzeiten des einzelnen Mitarbeiters richtet. Bei der Entscheidung für einen kollektiven oder individuellen Ansatz ist Folgendes zu bedenken: Die Prämie soll dazu beitragen, beeinflussbare Fehlzeiten zu verringern. Der Mitarbeiter, der nicht ernsthaft erkrankt ist, sondern sich nur leicht unwohl fühlt, soll beim Gedanken an die Anwesenheitsprämie ermutigt werden, es zu versuchen und zur Arbeit zu gehen. Dies aber misslingt, wenn – vor allem in größeren Betrieben – der Mitarbeiter weiß, dass seine individuel...

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