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Lexikon Arbeitsrecht 2024 vom

Anfechtung

Henning Rabe v. Pappenheim

I Begriff

Der Arbeitsvertrag kann vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer angefochten werden. Die Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrags.

II Verhältnis von Anfechtung und außerordentlicher Kündigung

Die Anfechtung und die außerordentliche Kündigung bestehen als Rechtsinstitute nebeneinander und schließen sich nicht aus ( Az. 2 AZR 479/09). Ein Arbeitsverhältnis kann außerordentlich aus wichtigem Grund ohne Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn dem Arbeitgeber aufgrund der Schwere der Pflichtverletzung des Arbeitnehmers das Festhalten am Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zugemutet werden kann (siehe hierzu Außerordentliche Kündigung). Die Anfechtung setzt einen Grund voraus, der schon bei Abschluss des Arbeitsvertrags vorgelegen hat, während die Kündigung dazu dient, ein durch nachträgliche Umstände belastetes oder sinnlos gewordenes Arbeitsverhältnis zu beenden. Dabei ist denkbar, dass ein Anfechtungsgrund im zustande gekommenen Arbeitsverhältnis so stark nachwirkt, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist ( Az. 2 AZR 396/10). ...

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