Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Schadensersatz

Besteht aufgrund einer gesetzlichen (§ 823 BGB) oder vertraglichen Regelung für den Betrieb eine Verpflichtung zum Schadensersatz, muss ggf. in der Handels- (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB) und Steuerbilanz (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG) eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Voraussetzung für den Bilanzausweis ist neben einem betrieblichen Zusammenhang, dass nach den am Bilanzstichtag vorliegenden Tatsachen ernsthaft mit einer Inanspruchnahme zu rechnen ist. Der BFH präzisiert in seinem Urteil vom (X R 163-164/87, NWB YAAAA-93821, BStBl 1991 II S. 802) den Zeitpunkt der erstmaligen Rückstellungsbildung dahingehend, dass ein Bilanzausweis nur dann möglich ist, wenn der Unternehmer davon ausgehen muss, dass sein Verhalten entdeckt wird und er so mit einer Inanspruchnahme rechnen muss. Beruht die Verpflichtung auf einer strafbaren Handlung, ist es erforderlich, dass die Tat aufgedeckt worden ist (, BStBl 1993 II S. 153).

Beispiel

Ein Arbeitnehmer des Unternehmers A verursacht mit einem betrieblichen Pkw einen Verkehrsunfall. Am Bilanzstichtag zeigt sich, dass eine Unterdeckung der Haftpflichtversicherung vorliegt.

Wird wegen der Zahlungsunfähigkeit des Fahrers A der ...