Günter Maus

ABC der Rückstellungen

1. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55821-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-57721-5

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ABC der Rückstellungen (1. Auflage)

Anschaffungskosten (Herstellungskosten)

Besteht am Bilanzstichtag eine Verpflichtung, deren Erfüllung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führt, darf hierfür weder in der Handels- noch in der Steuerbilanz eine Rückstellung gebildet werden (§ 5 Abs. 4b Satz 1 EStG). Zu beachten ist, dass Aufwendungen, die zu einer wesentlichen Verbesserung eines Wirtschaftsguts über seinen ursprünglichen Zustand hinaus führen, ebenfalls zur Gruppe der Herstellungskosten gehören. In der Regel dürfte dies aber nicht erfüllt sein, wenn die Maßnahmen das Wirtschaftsgut lediglich in einen zeitgemäßen Standard versetzen oder eine Nachrüstung der Einhaltung von neu gefassten gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Emissionswerte) dient (→ Anpassungsverpflichtungen).

Beispiel

A hat in 01 ein Grundstück erworben. Im Dezember des gleichen Jahres klagt er beim zuständigen Amtsgericht auf eine Teilrückzahlung des Kaufpreises. Seiner Ansicht nach hat ihn der Verkäufer hinsichtlich des Zustands der Bausubstanz arglistig getäuscht. Der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss.

Der Kläger muss damit rechnen, dass ihm Kosten entstehen werden. Prozesskosten teilen als Folgekosten das rechtliche Schicksal ...BStBl 1988 II S. 431