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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Windkraftanlage – Beseitigungspflicht

Rüdiger Happe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Die Verpflichtung, eine Windkraftanlage nach bestimmter oder unbestimmter Zeit abreißen zu lassen, führt dazu, dass eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden ist. Voraussetzung ist, dass eine rechtlich entstandene Verbindlichkeit vorliegt, die nur ihrer Höhe nach ungewiss ist. Gleiches gilt für eine rechtlich noch nicht entstandene Verbindlichkeit, deren Entstehen dem Grunde nach hinreichend wahrscheinlich ist und deren Höhe ungewiss sein kann (§ 249 Abs. 1 HGB).

Soweit die Grundlage in einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung besteht, muss diese am Bilanzstichtag hinreichend konkretisiert sein, d. h. die Verpflichtung muss auf ein bestimmtes Handeln innerhalb eines bestimmten Zeitraums zielen. Dies ist dann anzunehmen, wenn die Verpflichtung unmittelbar auf dem Gesetz oder einem besonderen Verwaltungsakt beruht. Bei einer gesetzlichen Verpflichtung muss allerdings eine konkrete Sanktion gegeben sein, so dass sich der Steuerpflichtige der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht entziehen kann.

Ist die Verpflichtung an einen Verwaltungsakt geknüpft, muss die zuständige Behörde bereits einen vo...

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