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Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Produkthaftung/Produzentenhaftung

Falco Hänsch

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

Die Hersteller fehlerhafter Produkte haften für Personen- und Sachschäden, soweit diese trotz bestimmungsgemäßer Nutzung durch das fehlerhafte Produkt verursacht worden sind. Die Haftung besteht:

  • unabhängig vom Verschulden für ab dem in Verkehr gebrachte Produkte nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG), meist als „Produkthaftung” bezeichnet, bzw.

  • bei Verschulden auf der Grundlage der §§ 823 ff. BGB, meist als „Produzentenhaftung” bezeichnet (in diesem Fall ist insbesondere die Umkehrung der Beweislast zugunsten des geschädigten Verbrauchers zu beachten).

Der Hersteller hat dem Geschädigten den entstandenen Schaden zu ersetzen (§ 1 Abs. 1 ProdHaftG).

Neben den Herstellern eines Endprodukts betrifft die Haftung für die verkauften Erzeugnisse unter bestimmten Voraussetzungen auch Importeure und Zulieferer. Ist der Hersteller oder Importeur eines Produkts nicht mehr feststellbar, haftet im Schadensfall der Händler oder Lieferant der Ware. Da es sich hierbei um eine Haftpflichtverbindlichkeit für Folgeschäden handelt, die sich aus der Produktnutzung ergeben, steht die P...

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