Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Rückstellungslexikon vom

Rückstellungen: Heimfallverpflichtung

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Zivilrechtliche Grundlagen

Der Heimfall ist eine besondere Art, um ein Erbbaurecht zu beenden. Die Heimfallverpflichtung beinhaltet, dass der Erbbauberechtigte das Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer übertragen muss (§§ 26 ff. ErbbauRG, § 2 Nr. 4 ErbbauRG).

Derartige Heimfallklauseln werden vereinbart, um

  • den Grundstückseigentümer gegen ein mögliches vertragswidriges Verhalten des Erbbauberechtigten zu schützen oder

  • bestimmte Ziele zu sichern, die mit der Einräumung des Erbbaurechts verbunden sind, z. B. wirtschaftspolitischer Art.

Beispiel

Die Stadt S-GmbH räumt dem Unternehmer U im Jahr 01 ein Erbbaurecht an einem städtischen Grundstück ein. In dem Erbbaurechtsvertrag wird vereinbart: U muss das Erbbaurecht zurückübertragen, wenn er nicht bis zum den Sitz seines Unternehmens nach S verlegt hat.

Macht der Grundstückseigentümer von seinem Heimfallanspruch Gebrauch, muss er dem Erbbauberechtigten das Erbbaurecht angemessen vergüten. Allerdings ist es auch zulässig, den entschädigungslosen Heimfall zu vere...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen