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Rückstellungen: Altersfreizeit und Mehrurlaub
Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.
I. Definition und Ansatz
Unter Altersfreizeit versteht man die Arbeitszeitverkürzung bei Entgeltfortzahlung für Arbeitnehmer, die ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben. Dabei kann unterschieden werden zwischen der Gewährung von
Altersfreizeit durch Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit (z. B. § 2a MTV Chemie) und
zusätzlichem Urlaub.
Denkbar ist darüber hinaus auch eine Kombination beider Modelle, also Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit und Gewährung zusätzlichen Urlaubs.
1. Keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten
Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist mangels eines Erfüllungsrückstands nicht zu bilden. Ein Erfüllungsrückstand ist gegeben, wenn der Verpflichtete sich mit seinen Leistungen gegenüber seinem Vertragspartner im Rückstand befindet, also weniger geleistet hat, als er nach dem Vertrag für die bis dahin vom Vertragspartner erbrachte Leistung insgesamt zu leisten hatte.
Dabei muss die betreffende, auf einem Erfüllungsrückstand beruhende ungewisse Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht word...