Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 328 Zwangsmittel

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (September 2010)

1. Anwendungsbereich

1Die Vorschriften über die Festsetzung von Zwangsmitteln (§§ 328 ff.) finden Anwendung, wenn eine Leistung, die auf die Vornahme, Duldung oder Unterlassung einer Handlung und nicht auf die Erfüllung einer Geldleistung gerichtet ist, erzwungen werden soll (Abs. 1 Satz 1). Die Pflicht zur Vornahme, Duldung oder Unterlassung muss sich unmittelbar aus dem Gesetz oder aus einem aufgrund eines Gesetzes erlassenen VA ergeben.

2Ein VA, der auf die Erfüllung von Geldleistungen abzielt, ist nur mit den in § 249 und §§ 259 ff. vorgesehenen Vollstreckungsmaßnahmen durchsetzbar.

2. Voraussetzung für die Erzwingbarkeit

3Die Leistung muss vom Pflichtigen selbst erbracht werden können, nur dann kann sie von ihm mit den dafür vorgesehenen Zwangsmitteln erzwungen werden. Richtet sich die Verpflichtung gegen juristische Personen, Vereinigungen oder Vermögensmassen, muss die entsprechende Leistung durch den gesetzlichen Vertreter oder den besonders dazu Beauftragten erfüllt werden könne...