Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 296 Verwertung

Huethig-Jehle-Rehm, Wolfgang Fischer (Oktober 2011)

Ergänzende Vorschriften

§§ 814, 815 ZPO, Abschn. 36, 38, 39 VollstrA, Abschn. 51 ff. VollzA

1. Vorbemerkung

Nach derÄnderung des § 296 durch das Gesetz über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung (IntVerstZVG) können ab dem gepfändete bewegliche Sachen nicht nur wie bisher in einer öffentlichen Versteigerung vor Ort, sondern auch im Internet versteigert werden.

2. Voraussetzungen (Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2)

1Bei dem Gegenstand, der im Rahmen einer Versteigerung verwertet werden soll, handelt es sich um eine gem. §§ 286, 294 gepfändete oder zur Sicherung einer Geldforderung erlangte bewegliche Sache (§ 327 Satz 2).

2Bei Pfändung von Geld in Euro-Währung bedarf es keiner weiteren Verwertung. Es genügt die Wegnahme. Sie gilt bereits als Zahlung (Abs. 2). Die Wegnahme ist keine Zahlung im eigentlichen Sinne. Eine echte Zahlung würde vorliegen, wenn der Vollstreckungsschuldner die Pfändung dadurch abwendet, dass er den geschuldeten Betrag an den Vollziehungsbeamten bezahlt (Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 292 Abs. 1). Das Geld bleibt in diesem Falle Eigentum des Vollstreckungs...