Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 240 Säumniszuschläge

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Christof Lindwurm (November 2018)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 240 (Anh. III.1)

1. Zweck der Säumniszuschläge

1Die Säumniszuschläge sind eine steuerliche Nebenleistung (§ 3 Abs. 4). Sie sollen als Druckmittel eigener Art den Stpfl. zur rechtzeitigen Zahlung anhalten (BFH, BStBl II 2017, 646). Außerdem werden durch Säumniszuschläge auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Stpfl. eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (BFH, BStBl II 2006, 612). Darüber hinaus verfolgt die Vorschrift des § 240 den Zweck, vom Stpfl. eine Gegenleistung für das Hinausschieben der Zahlung fälliger Steuern zu erhalten (BFH, BStBl II 2017, 646). In der Rspr. des BFH wird verwirkten Säumniszuschlägen sogar eine Art Zinsersatzcharakter zugewiesen (BFH, BStBl II 1998, 2). Für die Entstehung von Säumniszuschlägen ist unerheblich, ob die Steuerfestsetzung rechtmäßig ist oder später korrigiert wird.

Von Zinsen unterscheiden sich die Säumniszuschläge dadurch, dass die Akzessorietät weiter gelockert ist als bei Zinsen (Abs. 1 Satz 4; BFH, BStBl II 2000, 246) und dass sie für jeden angefangenen Monat entstehen und nicht wie Zinsen nur für jeden vollen Monat.

Von Zwangsgeldern und Verspätungszuschlägen unterscheiden sich die Säumnisz...