Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 232 Wirkung der Verjährung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Christof Lindwurm (Januar 2019)

1. Wirkungen der Verjährung

1Die Zahlungsverjährung führt zum Erlöschen des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis. § 232 wiederholt insoweit nur die Regelung des § 47. Die Zahlungsverjährung der AO unterscheidet sich damit deutlich von der Verjährung im Zivilrecht, die – während der Anspruch bestehen bleibt (BGH, NJW 2007, 3127; 2017, 674) – lediglich eine Einrede (Leistungsverweigerungsrecht) darstellt (§ 214 Abs. 1 BGB) und nur zu berücksichtigen ist, wenn sie vom Beklagten geltend gemacht wird. Die Zahlungsverjährung der AO ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; dies gilt nicht nur im Erhebungs- oder Vollstreckungsverfahren, sondern auch im Festsetzungsverfahren und im Verfahren wegen eines Billigkeitserlasses (BFH/NV 2003, 143; BFH, BStBI II 2002, 447). Mit dem Eintritt der Zahlungsverjährung ist ein Rechtsstreit über die Steuerfestsetzung in der Hauptsache erledigt (Rz. 9 ff.). Ob die Verjährung geltend gemacht wird, steht nicht zur Disposition der Beteiligten (BFH, BStBI II 2002, 447; 2015, 847); anders als im Zivilrecht ist ein Verzicht auf das Geltendmachen der Verjährung (Palandt/Ellenberger, BGB, § 202 Rz. 7) durch die Verfahrensbeteiligten im Steuerrecht unwirksam (BFH, BStBI II 2002, 447).

2Neben dem Ans...