Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 196 Prüfungsanordnung

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Ralf Seidel (Mai 2018)

Ergänzende Vorschriften

§ 5 BpO 2000 (Anh. II.1)

Verwaltungsanweisungen

AEAO zu § 196 (Anh. III.1)

Merkblatt Außenprüfung, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2013, 1264 (Anh. III.17)

1. Schriftlichkeit der Prüfungsanordnung

1Durch die Formalisierung der Prüfungsanordnung (schriftliche Festlegung des Prüfungsumfangs, § 194) soll der Stpfl. eindeutig (zur hinreichenden Bestimmtheit bei Angabe des Prüfungszeitraums mit „nicht verjährter Zeitraum“ in einem Sonderfall vgl. BFH, BStBl  II 1986, 439) darüber informiert werden, auf welche Steuerarten, Zeiträume, Sachverhalte sich die Prüfung erstrecken wird. Außerdem ist nach einem bundeseinheitlichen Erlass der Prüfungsanordnung ein Merkblatt beizufügen, das den Stpfl. über seine wesentlichen Rechte und Pflichten bei der Ap belehrt (Anh. III.17). Die Zuständigkeit richtet sich nach den Umständen zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (BFH/NV 2014, 823). Mit Erlass der Prüfungsanordnung entstehen die besonderen Mitwirkungspflichten, vgl. Erl. zu § 200.

Die Ankündigung einer Ap per E-Mail ist zulässig, sofern die Anordnung selbst schriftlich ergeht (FG Mchn, EFG 2010, 1170); Rz. 4. Die Prüfungsanordnung kann jedoch ab dem  – analog zur Änderung des § 157 Abs. 1 Satz 1, der nunmehr gestattet, Steuerbescheide elektronisc...