Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 159 Nachweis der Treuhänderschaft

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Joseph M. Forchhammer (November 2018)

1. Allgemeines

1Während § 39 Abs. 2 die vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende Zuordnung von Wirtschaftsgütern materiell regelt, enthält § 159 Abs. 1 Satz 1 eine Beweisregelung für den Fall, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des § 39 Abs. 2 streitig sind und damit nicht feststellbar ist, bei wem die Wirtschaftsgüter steuerlich zu erfassen sind (BFH, BStBl II 2010, 460). Grund für diese Beweisregelung ist die besondere Beweisnähe desjenigen, der sich auf eine abweichende Zurechnung beruft (T/K § 159 Rz. 2). Damit enthält § 159 eine Einschränkung der nach § 88 bestehenden Amtsermittlungspflicht im Verwaltungsverfahren (Rz. 7; anders im Finanzgerichtsverfahren, vgl. Rz. 10). § 159 basiert auf dem allgemeinen Grundsatz, dass derjenige, der sich auf einen vom äußeren Anschein abweichenden Sachverhalt beruft, diesen auch beweisen muss, wenn er keinen Rechtsnachteil erleiden will (FG Nbg, EFG 2014, 1698). Neben Treuhandverhältnissen greift die Beweisregelung in § 159 auch bei Stpfl. ein, die behaupten, als Vertreter oder Pfandgläubiger zu handeln. Stets wird das Recht oder die Sache dem formellen Inhaber bzw. Eigentümer zugerechnet, wenn dieser nicht den Nachweis erbringt, wem das Recht oder die Sache tatsächlich g...