Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 119 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsakts

Huethig-Jehle-Rehm (Februar 2020)

1. Inhaltliche Bestimmtheit (Abs. 1)

1.1 Grundsatz

1

Abs. 1 gilt für alle VA des Steuerverwaltungsverfahrens (§ 118 Rz. 1 ff.) und berufsrechtlichen Steuerberatungsangelegenheiten (§ 164a StBerG, BFH/NV 2017, 1716) ohne den notwendigen Inhalt eines VA im Einzelnen vorzugeben.

Maßgeblicher Ausgangspunkt für den Maßstab notwendiger, aber auch ausreichender inhaltlicher Bestimmtheit eines VA ist die Funktion (Zweck und Ziel) des hoheitlichen Verwaltungshandelns (§ 118 Rz. 3). Die FinBeh. regelt durch VA einseitig einen konkreten Sachverhalt rechtsverbindlich (feststellend oder gestaltend) gegenüber dem Verfahrensbeteiligten, um z. B. Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis zu verwirklichen (§ 218) oder einen Zinsverzicht auszusprechen (§ 234 Abs. 2). Ggf. muss der VA ohne weiteres Zutun aus sich heraus vollstreckbar sein (§ 249 Abs. 1, § 328; BFH GrS, BStBl II 1986, 230).

1.2 Sondervorschriften

2

Steuerbescheide (§ 155 Abs. 1) müssen die festgesetzte Steuer nach Art und Betrag bezeichnen und den Steuerschuldner angeben (§ 157 Abs. 1 Satz 2, Rz. 7 ff.). Für Feststellungsbescheide vgl. § 180 (§ 180 Rz. 5, 21 ff.), für Steuermessbescheide vgl. § 184 (§ 184 Rz. 6), für Zerlegungsbescheide vgl. § 188 Abs. 2 (§ 188 Rz. 3 ff.), für Haftungs- und D...