Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 41 Unwirksame Rechtsgeschäfte

Huethig-Jehle-Rehm, Ulrich Madle (Januar 2019)

Verwaltungsanweisungen

R 4.8, H 4.8 EStH 2017 – Rechtsverhältnisse zwischen Angehörigen

Steuerliche Anerkennung von Darlehensverhältnissen zwischen Angehörigen, BMF-Schrb. vom , BStBl I 2011, 37, geändert durch BMF-Schrb. vom , BStBl I 2014, 809

AEAO zu § 41

1. Unwirksame Rechtsgeschäfte (§ 41 Abs. 1)

1.1 Allgemeines

1Die zivilrechtliche Unwirksamkeit oder Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts ist nach § 41 Abs. 1 entsprechend dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise steuerrechtlich ohne Bedeutung, solange und soweit die an dem Rechtsgeschäft Beteiligten dieses durchführen und bestehen lassen; für das Steuerrecht sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten maßgeblich. Wird der tatsächliche Vollzug des unwirksamen Rechtsgeschäfts rückgängig gemacht, ist die Rückabwicklung nach den einschlägigen Regelungen der Einzelsteuergesetze (z. B. § 11 EStG, § 17 UStG) zu berücksichtigen bzw. nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 zu verfahren (§ 175 Rz. 35 ff., insbes. zur Rückabwicklung bei laufend veranlagten Steuern § 175 Rz. 42 ff.).

Die Vorschrift gilt für alle Steuerarten, soweit die Einzelsteuergesetze keine Sonderregelung enthalten (z. B. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GrEStG). Einen Rechtssatz, wonach § 41 Abs. 1 generell für die Veranlagungssteuern nicht anwendbar sei, gib...