Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader

Abgabenordnung Praktikerkommentar

2019

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Peter Leopold, Ulrich Madle, Jürgen Rader - Abgabenordnung Praktikerkommentar Online

§ 13 Ständiger Vertreter

Huethig-Jehle-Rehm, Dr. Jürgen Rader (Juli 2019)

Verwaltungsanweisungen

Betriebsstätten-Verwaltungsgrundsätze (Anh. III.2)

I. Allgemeines

1

Die Vorschrift des § 13 enthält die Definition des ständigen Vertreters, der anders als in der Vorläufervorschrift des § 16 Abs. 2 Nr. 2 StAnpG keinen Sonderfall einer Betriebsstätte darstellt, sondern ein selbstständiges Tatbestandsmerkmal in für beschränkt Steuerpflichtige relevanten Normen bildet (BFH, BStBl II 1975, 626). D. h. im deutschen innerstaatlichen Recht begründet ein ständiger Vertreter keine inländische Betriebsstätte (BFH, BStBl II 2006, 78, 84). So erscheint der ständige Vertreter alternativ zur Betriebsstätte z. B. in §§ 34d Nr. 2a, 49 Abs. 1 Nr. 2a EStG und § 121 Nr. 3 BewG.

2

Dadurch unterscheidet sich § 13 auch von der Regelung in Art. 5 des OECD-MA (Anh. III.10), die von den meisten Doppelbesteuerungsabkommen übernommen wurde. Danach wird durch das Wirken eines ständigen Vertreters regelmäßig eine Betriebsstätte begründet. Anders als in § 13 verlangen Art. 5 Abs. 5 und 6 OECD-MA für die Annahme einer Betriebsstätte allerdings, dass der Vertreter eine Vollmacht des Unternehmers besitzt und diese auch gewöhnlich ausübt und kein unabhängiger Vertreter ist, der im Rahmen seiner ordentlichen Geschäftstätigkeit handelt.

II. Begriff des ständigen Vertreters

1. Person des Vertreters

3

Als ständiger Vertreter i. S. des § 13 ...BStBl II 1995, 238