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BGH Beschluss v. - I ZB 55/98

Gesetze: MMA Art. 5 Abs. 1; PVÜ Art. 6 quinquies Abschn. B Nr. 2; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1; MarkenG § 113

Leitsatz

Weist eine IR-Marke (hier: ein englischsprachiger Werbeslogan) einen beschreibenden Bezug zu den Dienstleistungen auf, für die Schutz beansprucht wird, und erschöpft sie sich in einer ausschließlich werblichen Anpreisung, so fehlt ihr für diesen Dienstleistungsbereich die für eine Schutzbewilligung erforderliche Unterscheidungskraft.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
JAAAB-96668

Preis:
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Nutzungsdauer:
30 Tage
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BGH, Beschluss v. 01.02.2001 - I ZB 55/98

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