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BFH Urteil v. - IV R 47/95 BStBl 1997 II S. 509

Gesetze: AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2EStG § 3 Nr. 66EStG § 11 Abs. 2

1. Zinsabfluß im Zeitpunkt der Soll-Buchung auf dem Kontokorrentkonto, solange der Kreditrahmen nicht ausgeschöpft ist 2. Kein steuerfreier Sanierungsgewinn, sondern rückwirkende Erhöhung des Veräußerungsgewinns durch nachträglichen Erlaß einer im Betriebsvermögen verbliebenen Verbindlichkeit

Leitsatz

1. Wird dem Steuerpflichtigen auf seinem laufenden Konto ein Kredit gewährt, so gelten die Zinsen, die diesem Konto belastet werden, im Zeitpunkt der Buchung als abgeflossen, solange der Kreditrahmen nicht ausgeschöpft ist und die Bank weitere Kreditierung nicht verweigert.

2. Wird eine Verbindlichkeit, die bei Veräußerung oder Aufgabe eines Gewerbebetriebs im Betriebsvermögen verbleibt, später erlassen, so führt dieser Vorgang rückwirkend zu einer Erhöhung des Veräußerungs- oder Aufgabegewinns.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 509
BFH/NV 1997 S. 313 Nr. -1
AAAAA-95906

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BFH, Urteil v. 06.03.1997 - IV R 47/95

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