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BFH Urteil v. - VI R 137/86 BStBl 1990 II S. 602

Gesetze: VwZG § 3AO 1977 § 122 Abs. 5ZPO § 195 Abs. 2ZPO § 444FGO § 155

Zur Wirksamkeit der förmlichen Zustellung eines Steuerbescheides

Leitsatz

Zur Wirksamkeit der förmlichen Zustellung eines Steuerbescheids nach § 3 VwZG, wenn im Kopf der PZU zu 1.1 als Geschäftsnummer die Steuernummer und unter "1.2 Ggf. weitere Kennz." noch "Einkommensteuerbescheid 1983" angegeben ist, der vorgedruckte Text über die Beurkundung des Zustellungsvorgangs aber auf die weitere Kennzeichnung zu 1.2 nicht Bezug nimmt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1990 II Seite 602
BFH/NV 1990 S. 49 Nr. 7
WAAAA-93304

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BFH, Urteil v. 12.01.1990 - VI R 137/86

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