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Körperschaftsteuer | Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland (BayLfSt)
Das Bayerisches Landesamt für Steuern hat zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland Stellung genommen (.1.1-3/7 St31).
Hintergrund: Grundsätzlich können steuerbegünstigte Zwecke auch im Ausland verwirklicht werden. Eine Förderung der Allgemeinheit im Sinne des § 52 AO setzt nicht voraus, dass die Fördermaßnahmen Bewohnern oder Staatsangehörigen der Bundesrepublik Deutschland zugutekommen. Erforderlich ist nur, dass natürliche Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland gefördert werden oder dass die Tätigkeit neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann (sog. Inlandsbezug; vgl. AEAO zu § 51 Abs. 2, Rz. 7). Bei inländischen Körperschaften ist zu unterstelle...